Designrecht
Das Designrecht schützt die Formgestaltung, also ästhetisch wirkende Darstellungen von Erzeugnissen. Ein Design ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Dabei muss das Design neu und einzigartig sein. Die Schutzdauer für das Design beträgt 25 Jahre.
Ein eingetragenes Design gibt dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Da bei der Eintragung die materiellen Voraussetzungen der Neuheit und Eigenartigkeit nicht geprüft werden, entsteht beim eingetragenen Design die widerlegbare Vermutung der Rechtsinhaberschaft. Dies führt dazu, dass die Konkurrenz in einem etwaigen Gerichtsprozess die Nichtexistenz dieses Rechts beweisen muss. Ein eingetragenes Design gibt dem Inhaber beispielsweise das Recht, die Waren von Nachahmern auf Antrag vom Zoll beschlagnahmen zu lassen. Die Kanzlei unterstützt Sie bei allen Belangen hinsichtlich Ihres Designs.
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