Urheberrecht Kanzlei Schahin Hamburg

Urheberrecht

 

Ziel des Urheberrechts ist, dass die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst Schutz für ihre Werke nach Maßgabe des UrhG genießen. Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Werkbegriff.

Vorrausetzung für den Schutz eines Werkes nach dem Urhebergesetz ist, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Somit muss das Werk auf einer individuellen schöpferischen Leistung eines Menschen beruhen, welches persönliche Züge des Erschaffers aufweist. Darüber hinaus wird eine Gestaltungshöhe gefordert, welche bedeutet, dass das Werk ein gewisses Maß an Individualität und geistiger Leistung aufzeigen muss. Ferner muss die Schöpfung eine konkrete Form angenommen haben. Somit ist beispielsweise eine reine Idee nicht schützenswert, sondern deren Gestaltung und Darstellung.

Die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes beträgt 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Miturhebers. Die Kanzlei unterstützt Sie in allen urheberrechtlichen Angelegenheiten.

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