Wettbewerbsrecht
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Anders als im Kartellrecht gibt es in diesem Bereich keine bestimmte Behörde die das Marktverhalten überwacht. Die häufigste Sanktionsmethode bei Wettbewerbsverstößen ist die Klage durch ein konkurrierendes Unternehmen oder bestimmte Verbände. Für einige besonderen Wettbewerbsverstöße gibt es allerdings auch Strafen und Bußgelder.
Ein Wettbewerbsverstoß kann folgende zivilrechtliche Folgen haben: einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, einen Schadensersatzanspruch und Gewinnabschöpfung. Um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden, muss ein Unternehmer diverse Gesetze im Auge behalten. Ich überprüfe für Sie, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, sei es seitens der Konkurrenz oder in der eigenen Sphäre, um kostspielige Konsequenzen zu vermeiden.
Prüfung der Wettbewerbverstöße
Abmahnung
Unterlassungsklage der Mitbewerber
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