Gebrauchsmuster Kanzlei-Schahin Hamburg

Gebrauchsmuster

 

Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht. Auch im Gebrauchsmusterrecht ist der zentrale Gegenstand eine Erfindung. Das Gebrauchsmuster ist in dessen Voraussetzungen stark an das Patent angelehnt, daher wird das Gebrauchsmuster als „der kleine Bruder des Patents“ bezeichnet. Es ist für die Neuentwicklungen, mit denen nur kleine technische Fortschritte verbunden sind, und für die eine geringere Schutzdauer ausreichend ist, das Schutzrecht der Wahl. Voraussetzung hierfür ist eine Erfindung, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist.

Der Gebrauchsmusterschutz wird durch Anmeldung und Eintragung beim DPMA (Deutschen Patent und Markenamt) erworben. Das DPMA prüft dabei nicht das Vorliegen der obengenannten Voraussetzungen. Dies verkürzt die Eintragungsdauer erheblich. Erst in einem möglichen Verletzungsverfahren kann die Schutzunfähigkeit der Erfindung geltend gemacht werden. In diesem Fall wird das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen gerichtlich geprüft.

Ein eingetragenes Gebrauchsmuster hat eine Schutzdauer von zehn Jahren. Da die Erteilung ohne inhaltliche Prüfung erfolgt, dauert das Verfahren nur wenige Wochen bis Monate und ist wesentlich kostengünstiger. Mit der Eintragung ist das Gebrauchsmuster in dem DPMA-Register öffentlich einsehbar.

Ob bei der Anmeldung oder im Verletzungsverfahren – die Kanzlei bietet kompetente Beratung und Vertretung.

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Gebrauchsmusteranmeldung

Verletzungsverfahren

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