← Alle Artikel  06.04.2023

Markenanmeldung.

Welche Klassen und wie viele?

Eine Markenanmeldung ist in 45 Waren- und Dienstleistungsklassen möglich.

Die Eintragung einer Marke in zu vielen Klassen kann allerdings aus verschiedenen Gründen unnötig sein:

Markenanmeldung Rechtsanwältin Katerina Schahin

1. Kosten

Für jede Klasse, in die eine Marke eingetragen werden soll, fallen separate Gebühren an. Bei einer Markenanmeldung in Deutschland fällt eine Gebühr in Höhe von 300 € an, die bereits bis zu drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen beinhaltet. Bei einer elektronischen Anmeldung beträgt diese Gebühr 290 €. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100 € zu zahlen. Wenn eine Marke in zu vielen Klassen eingetragen wird, können die Kosten für die Eintragung sehr schnell unangemessen hoch werden.

 

2. Markenverfall

Markenverfall bedeutet so viel wie Verlust des Markenschutzes aufgrund der Nichtbenutzung einer Marke. Wenn eine Marke für einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht benutzt wurde, kann jeder Dritte eine Löschung der Marke beantragen, da die Marke als verfallen angesehen wird.

 

3. Verwaltungsaufwand

Eine Marke, die in zu vielen Klassen eingetragen ist, erfordert einen höheren Verwaltungs- und Überwachungsaufwand. Es gilt sicherzustellen, dass die Marke für alle registrierten Waren und Dienstleistungen aktiv genutzt wird und keine Verletzungen durch andere Parteien stattfinden. Falls eine Verletzung der eigenen Marke vorliegt, muss man dagegen vorgehen.

Insgesamt ist es wichtig, bei der Eintragung einer Marke sorgfältig zu überlegen, in welche Klassen sie eingetragen werden soll. Eine sinnvolle und zielgerichtete Klassifizierung kann dazu beitragen, unnötige Kosten zu vermeiden und die Effektivität und Schutzwirkung der Marke zu maximieren.

Wenn Sie Fragen bezüglich der Auswahl von Nizza-Klassen haben oder Unterstützung bei einer Markenanmeldung oder Markenverletzung benötigen, kann die Rechtsanwaltskanzlei Schahin Ihnen gerne behilflich sein.

Disclaimer:

Informationen in diesem Beitrag stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.