Markenrechtsverletzung
Zunächst muss geprüft werden, ob tatsächlich eine Verletzung der eigenen Markenrechte vorliegt. Eine solche Verletzung kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Marke unbefugt verwendet wird oder eine ähnliche Marke verwendet wird, die mit der eigenen Marke verwechselt werden kann. Auch eine unlautere Nachahmung der Marke kann eine Markenrechtsverletzung darstellen. Es ist wichtig, dass die Verletzung eindeutig nachgewiesen werden kann, bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird.
Eine Abmahnung hat in der Regel das Ziel, den Verletzer zur Unterlassung des Verstoßes zu bewegen. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Markenrechtsverletzung kann vom Verletzer zudem Schadensersatz verlangt werden. Wenn man eine markenrechtliche Abmahnung ausspricht, um den Verletzer zur Unterlassung des Verstoßes zu bewegen, kann man möglicherweise langwierige und kostspielige gerichtliche Verfahren vermeiden.
Umfang des Verstoßes
Ein weiterer Faktor, der bei der Entscheidung, eine markenrechtliche Abmahnung auszusprechen, eine Rolle spielen kann, ist die Frage nach dem Umfang des Verstoßes. Wenn der Verletzer eine ähnliche Marke oder ein ähnliches Logo verwendet, das nur geringfügig von der eigenen Marke abweicht, könnte eine Abmahnung sinnvoll sein, um den Verstoß schnell zu beseitigen. Wenn der Verstoß jedoch sehr umfangreich ist und möglicherweise viele verschiedene Produkte oder Dienstleistungen betrifft, könnte es sinnvoller sein, direkt gerichtliche Schritte einzuleiten. Allerdings muss beachtet werden, dass im Falle des sofortigen Anerkenntnis der Gegenseite, die Kosten des Verfahrens vom Kläger zu tragen sind.
Wiederholungsgefahr
Eine markenrechtliche Abmahnung sollte insbesondere dann ausgesprochen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Verstoß wiederholt wird. Wenn der Verletzer bereits mehrfach gegen die eigenen Markenrechte verstoßen hat oder wenn davon auszugehen ist, dass er dies in Zukunft wieder tun wird, kann eine Abmahnung sinnvoll sein. Durch die Abmahnung wird der Verletzer auf den Verstoß aufmerksam gemacht und es wird klargestellt, dass weitere Verstöße nicht geduldet werden.
Rufschädigung durch Verwechslungsgefahr
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Frage nach dem potenziellen Schaden, der durch den Verstoß entstehen kann. Wenn der Verletzer eine Marke oder ein Logo verwendet, das der eigenen Marke sehr ähnlich ist, kann dies dazu führen, dass Kunden die beiden Marken verwechseln und möglicherweise dem Verletzer statt dem eigenen Unternehmen ihre Geschäfte geben. In diesem Fall kann eine Abmahnung sinnvoll sein, um die Verwechslungsgefahr zu beseitigen und den eigenen Ruf und die eigene Reputation zu schützen.
Kosten
Schließlich sollte man auch die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung berücksichtigen. Eine Abmahnung kann schnell mehrere hundert oder tausend Euro kosten, je nachdem, wie umfangreich der Verstoß ist und welche Anwälte und Gutachter man hinzuzieht. Die Kosten werden regelmäßig der Gegenseite in Rechnung gestellt. Wenn die Gegenseite eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, erkennt sie damit an, die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts zu tragen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schahin unterstützt Sie gerne bei allen Fragen bezüglich der Markenrechtsverletzung.
Informationen in diesem Beitrag stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.